Firma Samprex e.K, Inh. Sascha Müller, Hochstraße 23, 56235 Ransbach-Baumbach
Stand 21. August 2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hard- und Softwareentwicklung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Samprex e.K. Hard- und Softwareentwicklung regeln die Nutzung der von der Samprex e.K. durchgeführten Software- und App-Entwicklungen im Rahmen von Webprojekten für gewerbliche Kunden. Mit der Auftragsannahme erkennt der Auftraggeber diese AGB des Auftragnehmers an.
§ 1 – Geltung der AGB
(1) Die Firma Samprex e.K. Hard- und Softwareentwicklung Sascha Müller, Hochstraße 23, 56235 Ransbach-Baumbach, erbringt alle Leistungen für die auf der Homepage von Samprex e.K.
angebotenen Webprodukten gegenüber Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung abweichender AGB eines Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von der Samprex e.K., wobei E-Mails nur dann der Schriftform genügen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Zukünftige von diesen Bedingungen abweichende AGB von Samprex e.K. werden jeweils automatisch Vertragsbestandteil, soweit dem Kunde die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wurde und dieser nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wurde. Im Falle des Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung. Die AGB sind auf der Homepage von Samprex e.K. jederzeit abrufbar unter www.Samprex.de unter dem Menü AGB.
(3) Sind dem Kunden diese AGB nicht mit einem Angebot zugegangen, oder wurden sie ihm nicht bei einer anderen Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er die AGB aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.
(4) Alleiniger Ansprechpartner für Nebenabreden oder Zusicherungen, welche über den Inhalt dieser AGB hinausgehen, ist die Geschäftsführung der Firma Samprex e.K..
(5) Sämtliche Modifizierungen dieser AGB sowie anderer mit der Samprex e.K. geschlossenen Verträge bedürfen zu deren Zulässigkeit ausdrücklich der Schriftform. E-Mails tragen der Schriftform nur genüge, wenn dies zwischen der Samprex e.K. und dem Kunden schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 – Vertragsschluss, Änderung, Kündigung
(1) Der Vertrag kommt erst durch die Unterzeichnung beider Vertragspartner zustande.
(2) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich können von Samprex e.K. bis zur rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung jederzeit widerrufen werden. Samprex e.K. erstellt aufgrund einer Anfrage ein darauf abgestimmtes Angebot, welches einer schriftlichen Bestätigung bedarf. Diese kann sowohl auf dem Postweg, als auch per E-Mail oder Fax übermittelt werden. Für die schriftliche Bestätigung oder Widerrufung wird ein Reaktionszeitraum von 14 Tage eingeräumt.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Auftragserteilung als anerkannt.
(4) Grundlage für ein Projekt und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden auszuhändigende Lastenheft. Alle Vereinbarungen, die zwischen Samprex e.K. und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, beispielsweise Termine zur Leistungserbringung, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Samprex e.K., das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen den Auftraggeber resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
(5) Gekündigt werden kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund, insbesondere dann, wenn
a) der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 4 dieser AGB und eventuellen weiteren
Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag verletzt,
b) der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Anzahlung sofern diese Vereinbart wurde gemäß § 7, Absatz 3 dieser AGB nicht nachkommt.
(6) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei Telefax und E-Mail der Schriftform nicht genüge tragen.
(7) Im Falle einer Kündigung sind die bereits von Samprex e.K. erbrachten Leistungen zu vergüten.
(8) Der Vertrag wird auf die im Nutzungsvertrag vereinbarte oder vom Kunden im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten gewählte Dauer abgeschlossen. Sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, kann der Vertrag der Samprex e.K. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Kunden jederzeit gekündigt werden.
§ 3 – Pflichten von Samprex e.K.
(1) Samprex e.K. verpflichtet sich, gebrauchstaugliche Internetseiten entsprechend den vertraglichen Vorgaben herzustellen.
(2) Außerdem verpflichtet sich Samprex e.K., den Kunden sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Website umfassend zu beraten.
Bei der Beratung wird Samprex e.K. berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit der Website insgesamt
verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird Samprex e.K. den Kunden ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die Samprex e.K. von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.
(3) Branchenspezifische Kenntnisse werden von Samprex e.K. nicht erwartet. Samprex e.K. ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.
(4) Samprex e.K. überprüft alle Daten, die an den Auftraggeber zurückgeliefert werden, mit aktuellen Virenscannern auf Virenbefall. Für einen potentiellen Virenbefall des Rechners beim Kunden/Auftraggeber durch Viren aus dem Internet, Viren auf Disketten, Programmdisketten oder Programm-CD's kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
§ 4 – Pflichten der Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Samprex e.K. unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und - im
Fall des Lastschriftverfahrens - seiner Bankverbindung mitzuteilen.
(2) Der Kunde stellt Samprex e.K. die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die
vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist Samprex e.K. nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist Samprex e.K. verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen, Grafiken, Videos und Audiodateien. Samprex e.K. prüft nicht, ob Bild-, Text-, Tonmaterial etc. frei von Rechten Dritter (Copyrights) ist. Diese Pflicht unterliegt allein dem Auftraggeber. Für event. Schäden haftet der Kunde.
(3) Der Kunde ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlichen Informationen verpflichtet, namentlich zur Überlassung von Programmablaufplänen o.ä. zum Verständnis interaktiver Logik.
(4) Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.
(5) Sofern Samprex e.K. dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige
Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde Samprex e.K. jeweils unverzüglich mitteilen.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Sicherungskopie der an Samprex e.K. gelieferten Daten zu erstellen.
§ 5 – Änderungsverfahren
(1) Beide Vertragspartner können jederzeit schriftlich Änderungen vorschlagen. Samprex e.K. unterrichtet den Kunden in jedem Fall über die Auswirkungen auf das Projekt, die Preise und
Termine. Beeinflusst eine solche Abklärung den Projektfortschritt erheblich, informiert Samprex e.K. den Kunden über die Dauer und Kosten einer detaillierten Abklärung, die vorläufige Einschätzung der Realisierbarkeit und die Konsequenzen. Daraufhin hat der Kunde die Änderung schriftlich zu bestätigen.
(2) Die Änderung irgendeiner vertraglichen Teilleistung ist nur gültig, wenn sie schriftlich durch Anpassung der entsprechenden Anhänge vereinbart wird. Solange keine schriftliche Einigung
zustande kommt, läuft das Projekt unverändert weiter.
§ 6 – Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Website ist Samprex e.K. verpflichtet, dem Kunden die Website entweder auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen, auf einem vom Kunden
benannten Server zugänglich zu machen oder die Internetseiten auf einen Server von Samprex e.K. zugänglich zu machen.
(2) Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Schriftform zu erklären.
(3) Während der Fertigstellungsphase ist Samprex e.K. berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
(4) Weigert sich der Kunde aus Gründen, die Samprex e.K. weder ganz noch teilweise zu vertreten hat, bei einer Abnahme mitzuwirken, kann ihm Samprex e.K. eine Nachfrist von 30 Tagen ansetzen, innerhalb welcher die Abnahme erfolgen muss, widrigenfalls der entsprechende Teil bzw. das Informatiksystems in seiner Gesamtheit als abgenommen gilt, ohne das es eines Abnahmeprotokolls bedürfte.
(5) Je nach Aufgabengebiet und Wirtschaftszweig, muss eine Testphase von 1 bis 8 Wochen gewährt werden um eventuell vorhandene Fehler zu erkennen und zu beseitigen.
§ 7 – Zahlungsbedingungen
(1) Anerkannte Zahlungsweise sind Lastschrifteinzugsverfahren und Rechnungsstellung.
(2) Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via eMail, Brief oder Telefax, an die vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Kontaktdaten gesendet worden ist.
(3) Die Vollständige Honorar-Zahlung ist nach der Abnahme der Leistungen fällig. Bei Aufträgen, die länger als zwei Wochen laufen, ist die Samprex e.K. berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 40% der veranschlagten Auftragskosten zu verlangen. Diese Anzahlung ist ohne Abzüge innerhalb von zehn Werktagen nach deren Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Samprex e.K. dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vereinbarte Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung an Samprex e.K. zu überweisen.
(4) Nach Fertigstellung der Website wird Samprex e.K. dem Kunden den Rest der Pauschalvergütung und alle Vergütungen für Mehraufwendungen in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist ohne Abzüge innerhalb von zehn Werktagen nach deren Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig.
(5) Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Samprex e.K. ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach den §§ 247, 288 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Eventuell bereits veröffentlichte Internetseiten des Kunden, die von Samprex e.K. erstellt wurden, können vom Auftragnehmer gesperrt werden.
(6) Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden, oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Samprex e.K. alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Samprex e.K. von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
(7) Für rückbelastete Lastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25 erhoben.
§ 8 – Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Gegen Ansprüche der Samprex e.K. kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 9 – Nutzungsrechte
(1) Samprex e.K. räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Internetseiten zu nutzen. Der Übergang der Nutzungsrechte wird indes erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig an Samprex e.K. entrichtet hat. Bis dahin verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte bei Samprex e.K..
(2) Von der Samprex e.K. erstellte Webseiten sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet. An geeigneten Stellen werden in die Internetseiten Hinweise auf die Urheberstellung der Samprex e.K. aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
(3) Die Samprex e.K. darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Samprex e.K. darf ferner nach vorheriger Zustimmung durch den Kunden die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Der Kunde darf vorstehende Zustimmung nicht willkürlich verweigern.
(4) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website
oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
(5) Samprex e.K. wird dem Kunden den Quellcode der Website vollständig zur Verfügung stellen, sobald der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig an die Samprex e.K.
entrichtet hat
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen. Das Nutzungsrecht gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 dieses Vertrages wird entsprechend beschränkt. Das gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 dieses Vertrages eingeräumte Nutzungsrecht darf im Übrigen nicht auf Dritte übertragen werden.
§ 10 – Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der Website haftet Samprex e.K. nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts.
(2) Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Samprex e.K. nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Samprex e.K. nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(3) Sollten Dritte Samprex e.K. wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, die Samprex e.K. von
jeglicher Haftung freizustellen und der Samprex e.K. die Kosten zu ersetzen, die aufgrund der möglichen Rechtsverletzungen entstehen.
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung einer Garantie nach § 444 des bürgerlichen Gesetzbuchs, nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, wegen Unvermögens oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch in der Höhe auf die vereinbarte Vergütung der Leistungen begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen einer Garantie nach § 444 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehaftet wird. Die vorstehende Regelung gilt auch für etwaige Erfüllungsgehilfen der Samprex e.K..
(5) Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde Unternehmer ist. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr für vertragliche Schadensersatzansprüche und eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewährleistungsansprüche.
(6) Samprex e.K. übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Webseiten sowie keine Garantie für identische Darstellung bei der Verwendung von unterschiedlicher Browsersoftware, es sei denn es fällt Samprex e.K. grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Samprex e.K. prüft die erstellten Web-Seiten auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung von unterschiedlicher Browsersoftware. Ausschließlich Fehler im Design, die dazu führen, dass die Web-Seiten nicht abrufbar sind, werden von Samprex e.K. bereinigt. Dies gilt auch, wenn nur Teile der Web-Seiten fehlerhaft programmiert sind und es dadurch zu Problemen beim Aufruf der Web-Seiten kommt. Die Samprex e.K. erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Nachbesserung. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch Samprex e.K. ausgeschlossen. Die Samprex e.K. garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus.
(7) Suchmaschineneintragung wird von der Samprex e.K. angeboten, jedoch wird keine Aufnahme in bestimmte Suchmaschinen garantiert, da dafür nur die Suchmaschinenbetreiber verantwortlich sind. Die Samprex e.K. wird ihr gesamtes Wissen bei der Suchmaschinenoptimierung anwenden, jedoch können keine Platzierungen garantiert werden und hieraus kann keine Haftung für die Samprex e.K. entstehen. Hiervon ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten der Samprex e.K.. Die Samprex e.K. erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit der Nachbesserung.
§ 11 – Vertraulichkeit, Datenschutz, Aufklärungspflicht
(1) Beide Vertragspartner verpflichten sich selber wie auch ihre Mitarbeiter und beigezogenen Erfüllungsgehilfen gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten
Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre des anderen Partners beziehen und ihnen, bei Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden.
Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht.
(2) Die Vertragspartner sind sich bewusst, das Abschluss und Erfüllung dieses Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über die Vertragspartner, deren Mitarbeiter,
Unterauftragnehmer usw. führen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass solche Daten zur Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet und zu diesem Zwecke auch
an Dritte bekannt gegeben werden können. Der bekannt gebende Partner wird in solchen Fällen durch geeignete organisatorische, technische und vertragliche Vorkehrungen für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten durch Samprex e.K. in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für den Geschäftsbetrieb notwendig ist. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten, soweit dies für die Erfüllung der Aufträge des Kunden notwendig ist, an Subunternehmen weitergegeben werden und dort in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, wie z.B. bei der Suchmaschinen- oder Domainanmeldung.
(3) Beide Vertragspartner sind zu gegenseitiger Aufklärung über alle Umstände verpflichtet, welche das Arbeitsresultat beeinflussen könnte.
§ 12 – Schlussbestimmungen, Verschiedenes
(1) Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz von Samprex e.K., derzeit 56235 Ransbach-Baumbach im Westerwald.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Samprex e.K. und dem Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des
öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist Ransbach-Baumbach.
(3) Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN Kaufrecht), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
(4) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit Samprex e.K. geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von Samprex e.K.
(5) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intension der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
(6) Verfielfältugungen einzelner oder ganzer Teile dieser AGB sind strickt untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Müller
Samprex e.K.
Hard- und Softwareentwicklung
Sascha Müller
Hochstraße 23
56235 Ransbach-Baumbach
Deutschland - Germany
Tel.: +49 (0)2623 92 89 52
Fax : +49 (0)2623 92 89 54
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URL: www.Samprex.de
Geschäftsführer: Sascha Müller